ABSCHLUSSERSTELLUNG

Im Bereich Abschlusserstellung betreut unsere Kanzlei Mandanten unterschiedlicher Branchen und Rechtsformen in deutscher und in englischer Sprache.

Als Team von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern erstellen wir für unsere Mandanten Jahresabschlüsse nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der jeweils zulässigen Wahlrechte.

Im einzelnen bieten wir im Bereich Abschlusserstellung folgende
Leistungen an:

    • Erstellung von Jahresabschlüssen nach den deutschen handels-
      rechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften auf Basis der von uns
      erstellten oder vom Mandanten vorgelegten Finanzbuchhaltung
    • Erstellung von Konzernabschlüssen nach deutschen handels-
      rechtlichen Vorschriften
    • Erstellung von Jahresabschlüssen nach internationalen Rechnungs-
      legungsgrundsätzen (IFRS, US-GAAP) z.B. für Konsolidierungszwecke
      (Reporting Package), in deutscher und in englischer Sprache
    • Erstellung von Konzernabschlüssen nach internationalen
      Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS, US-GAAP) in deutscher und in
      englischer Sprache
    • Erstellung von Eröffnungsbilanzen
    • Erstellung von Zwischenabschlüssen
    • Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen
    • Erstellung von Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilungen oder mit
      umfassenden Beurteilungen
    • Erstellung von Bilanzen bei Umstrukturierungen (z.B. Ausgliederungs-,
      Abspaltungsbilanzen)